Securpharm – Wie Sie sich vor gefälschten Medikamenten schützen

Gefälschte Arzneimittel sind weltweit ein wachsendes Risiko.

Um diese weiterhin aus dem legalen Vertrieb in Deutschland herauszuhalten, engagieren sich Arzneimittelhersteller, Pharmagroßhändler und Apotheker in Deutschland gemeinsam für eine bessere Fälschungsabwehr. Deshalb baut securPharm e.V. ein System zur Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf.

 

Ab 9. Februar 2019 werden verifizierungspflichtige Humanarzneimittel vor der Abgabe an den Patienten einer neuen Echtheitsprüfung unterzogen.

Frage 1: Welchen Schutz bietet securPharm mir als Patienten?

Jede Packung eines verschreibungspflichtigen Humanarzneimittels erhält demnächst ein zusätzliches, technisches Sicherheitsmerkmal, das durch Ihre Apotheke auf Echtheit vor Abgabe überprüft werden wird.

Die Abgabe der Arzneimittelpackung erfolgt nur nach positiver Echtheitsprüfung. Damit werden Sie als Patient noch stärker gegen Fälschungen geschützt als bisher. Auch die Rückgabe von Arzneimitteln, die sowieso schon untersagt war, wird durch die Einführung des Systems unmöglich.

Frage 2: Wie sicher ist dieser Schutz?

Schon heute werden die legalen Vertriebswege und damit die Patienten durch zahlreiche Maßnahmen gegen gefälschte Arzneimittel geschützt. Mit den neuen Sicherheitsmerkmalen auf den Packungen werden die Hürden für Fälscher wesentlich erhöht, so dass Arzneimittelfälschungen für Kriminelle so aufwändig und die Gefahr der Entdeckung so greifbar werden, dass sie sich nicht lohnen.

Frage 3: Ab wann ist das neue Schutzsystem vorgeschrieben?

Das System wird ab dem 9. Februar 2019 eingeführt. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ab 9.2.2019 vom Hersteller für den Verkehr freigegeben werden, werden nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung an Sie abgegeben.

Sie sollten allerdings Folgendes in Betracht ziehen: Arzneimittel, die vor dem Stichtag hergestellt worden sind, dürfen bis Ende ihres Verfalldatums ohne den Aufdruck des Sicherheitsmerkmals und entsprechend ohne Echtheitsprüfung bis Ablauf des Verfalldatums abgegeben werden.

Arzneimittel mit den zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen werden also erst nach und nach in der öffentlichen Apotheke erhältlich sein.

Frage 4: Sind Versandapotheken dazu auch verpflichtet?

Auch alle Versandapotheken werden die Vorgaben umzusetzen haben.

Es ist aber gekannt und leider schwer zu verhindern, dass sich im Internet eine Vielzahl illegaler Arzneimittelversender aus aller Welt tummeln, die zum Teil gezielt gefälschte Ware vertreiben, Recht und Gesetz umgehen und damit bewusst die Gesundheit von Menschen gefährden.

Wie können Sie die illegalen Arzneimittelversender erkennen? Seit Mitte 2015 müssen alle Versender in der Europäischen Union (EU), die Arzneimittel über das Internet verkaufen, ein EU-Sicherheitslogo in ihrer Landessprache auf jeder ihrer Webseiten verwenden.

In Deutschland führt die Verbindung zum Versandregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Allerdings sollten Sie als Verbraucher wissen, dass nicht nur Arzneimittel, sondern auch Gütesiegel gefälscht werden können.

Wer sicher gehen will, dass eine Versandapotheke legal arbeitet, kann bei der im Impressum der Apotheke angegebenen Aufsichtsbehörde anrufen. (Das Impressum ist eine Pflichtangabe – fehlt es, handelt es sich möglichweise um einen unseriösen Anbieter.)

Frau nimmt Medikamente

Frage 5: Was kann ich als Patient tun, um sicherzustellen, keine gefälschten Arzneimittel zu bekommen?

Arzneimittel, die über die legale Vertriebskette bezogen werden, sind so sicher wie möglich. Für Sie ist der direkte Bezug in einer Apotheke der sicherste Weg.

Wer hingegen seine Arzneimittel aus dubiosen Quellen über das Internet oder auf dem Schwarzmarkt in fernen Ländern bezieht, läuft immer eine große Gefahr, gefälschte oder gestohlene Arzneimittel zu erwerben, deren Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht vorhanden oder eben gesundheitsgefährdend ist.

Frage 6: Gibt es für Patienten überhaupt einen 100-prozentigen Schutz vor Fälschungen bei Medikamenten?

Einen 100-prozentigen Schutz kann kein Verbraucherschutzsystem dieser Welt bieten, wenn ausreichend kriminelle Energie vorhanden ist. Was aber erreicht werden kann, ist die langfristige Sicherung der legalen Lieferkette – vom Hersteller über den Großhandel bis zur Apotheke – gegen potentielle Bedrohungen. Aus diesem Grund unternehmen alle Marktteilnehmer große Anstrengungen, den bereits hohen Schutz weiter auszubauen und zu verbessern. securPharm leistet hierbei einen wichtigen Beitrag. Sie als Patient können selbst dazu beitragen, indem Sie keine Arzneimittel aus dubiosen Quellen erwerben.

 

Bei jeglichen Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ihre Stein-Apotheke und Ihre Apotheke Unter Linden