Digitaler Impfnachweis: Bei uns in der Apotheke

Ab sofort!

Digitaler Impfnachweis

  • Für vollständig Geimpfte gegen Vorlage eines Impfnachweises und eines gültigen Personalausweises.
  • Der generierte QR Code kann als Impfnachweis per App auf dem Smartphone verwendet werden.

Falls Sie dennoch Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere Hotline unter: 0151 – 5031 9843

Digitaler Impfnachweis ab sofort bei uns

Ab sofort gibt es für eine vollständigen Corona-Impfung einen Digital-Pass als Nachweis. Dieser kann anstelle des Impfpasses verwendet werden. Den digitalen Impfpass können Sie bei uns in der Apotheke ausstellen lassen.

 

Was gilt es zu beachten?

  • Kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten in unsere Apotheke.
  • Bitte bringen Sie hierfür einen Impfnachweis sowie einen gültigen Personalausweis mit!
  • Zur Nutzung des digitalen Impfausweises benötigen Sie die CovPass-App oder die Corona-Warn-App

 

Welche App benötigte ich?

Der digitale Impfpass wird in Form eines QR Codes zur Verfügung gestellt. Sie haben zwei Möglichkeiten diesen darzustellen:

  1.  CovPass-App, die seit dem 10. Juni 2021, in den App-Stores verfügbar ist
  2. Corona-Warn-App, die viele Deutsche bereits zur Kontaktverfolgung nutzen. Es steht ab sofort eine aktualisierte Version zur Verfügung, die installiert werden muss.

Dienstleister können mit diesem Code den Impfstatus überprüfen. Ähnlich wie bei einem Bahnticket.

 

Was mache ich, wenn ich kein Smartphone habe?

Sie können den QR Code auch ausdrucken und bei sich führen, falls Sie kein Smartphone besitzen oder die Apps nicht nutzen möchten. Alternativ können Sie natürlich auch weiterhin den gelben Impfpass verwenden.

 

Welche Informationen werden gespeichert?

Das Impfzertifikat enthält den Impfstatus, den Namen und das Geburtsdatum (laut Bundesgesundheitsministerium nur Informationen). Die Daten werden nur lokal auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es kann sein, dass Sie bei der Überprüfung des QR Codes durch einen Dienstleister zusätzlich einen Ausweis vorzeigen müssen.

Stand: 14.06.2021